Ratgeber/Geld
Änderung im Kleingedruckten - Die neuen AGBs der Banken
Berlin. Derzeit haben viele Kontobesitzer in Deutschland Post von ihrer Bank im Briefkasten. Denn die Institute stellen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um - und in dem Kleingedruckten finden sich jede Menge Fallen für die Verbraucher.
Gravierend sind die Veränderungen beim Verlust der Maestro-Karte. Wird die Karte gestohlen und zum Geld abheben oder Einkaufen benutzt, müssen Verbraucher bis zu einer Höhe von 150 Euro selbst haften - bisher mussten sie bei leichter Fahrlässigkeit in der Regel gar nicht haften. Erst nach der Sperrung bei der Bank oder über den zentralen Notruf 116116 sind die Kunden aus dem Schneider und müssen nicht mehr zahlen.
Das Verbraucherportal biallo.de weist jedoch darauf hin, dass die Banken und Sparkassen in der Haftungsfrage nicht einheitlich vorgehen. Vor allem Sparkassen wollen zum Vorteil ihrer Kunden über die gesetzlich vorgegebenen Haftungsregeln hinausgehen und Schäden bei leichter Fahrlässigkeit ganz übernehmen, so biallo.de.
Betrugsopfer haben dagegen in Zukunft bessere Karten. Bisher gab es immer Streit mit der Bank, wenn etwa Diebe die Kartendaten ausgespäht und das Konto geplündert hatten, weil die Banken die Schuld auf den Kunden schoben und ihm beispielsweise unterstellten, mit den Daten unvorsichtig umgegangen zu sein. Jetzt aber reicht das Unterstellen nicht mehr, sondern es zählt der Beweis. Kann der nicht erbracht werden durch die Bank, muss sie zahlen. Nur wenn die Bank wirklich nachweisen kann, dass Kunden einem Betrug durch unvorsichtiges Verhalten ermöglicht haben, dann muss der Kunde den Schaden tragen. Das wäre laut biallo.de der Fall, wenn Kunden Karten und Geheimzahlen zusammen aufbewahren oder die Geheimzahl preisgeben.
Ändern wird sich auch beim Geldverkehr einiges. So werden Banken zukünftig bei Papier-Überweisungen Empfängernamen und Kontonummer nicht mehr abgleichen, so wie das bisher der Fall war. Darauf weist zum Beispiel die Verbraucherzentrale Sachsen hin und macht klar: Bei einem Zahlendreher kann das Geld dann schnell beim Falschen landen und die Bank wird sich nur auf Kulanz-Basis darum kümmern, dass der Kunde es wiederbekommt. Auch werden Überweisungsaufträge zukünftig unwiderruflich sein, sobald sie aufgegeben sind - bisher haben Banken erfahrungsgemäß Geld zurückgebucht, wenn es noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben war.
Vorteilhaft für die Kunden sind dagegen die neuen Lastschriften. In Zukunft können Bankkunden europaweit Lastschriften erteilen. Das sogenannte Sepa-Lastschriftverfahren ist vergleichbar mit dem bereits bekannten Verfahren in Deutschland. Der Kunde gibt sein Einverständnis zur Abbuchung, das Geld wird an einem fixen Tag abgebucht und der Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen widersprochen werden, wenn Geld irrtümlich abgebucht wurde.
Als echte Verbraucherfalle könnte sich nach Auskunft von biallo.de jedoch die neue Laufzeitregelung für Kreditkarteninstitute entpuppen. Visa, Mastercard und Co. dürfen künftig auch Kredite mit zwölf Monaten Laufzeit gewähren. Kreditkarteninstitute könnten diese Regelung nutzen, um Kunden gezielt mit überzogenen Zinsen abzuzocken. Deshalb sollten Verbraucher die Konditionen im Auge behalten.
Ein Widerspruch gegen die neuen AGB ist kaum sinnvoll, denn sie sind auf Druck der EU entstanden und werden deshalb europaweit umgesetzt. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt jedoch davor, die AGB einfach ungelesen zu akzeptieren. Denn einzelne Geldinstitute könnten die Umstellung nutzen, um ihr Kleingedrucktes auch anderweitig zum Nachteil des Kunden zu ändern. Und da kann ein Widerspruch, verbunden mit dem Wechsel des Instituts, durchaus Sinn machen, raten die Verbraucherschützer.
(ddp)
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