04.09.2008  11:12 Uhr

Bildungskonferenz 2008 in Berlin
Auf dem Weg zur Bildungsrepublik Deutschland

Berlin. Die jährliche Bildungskonferenz, die 2008 bereits zum zehnten Mal stattfindet, wird am 13. und 14. Oktober in Berlin durchgeführt. Neben 50 Referenten, die unter anderem zu den Themen Internationale Bildungsmärkte, Wirtschaft und Weiterbildung, Migration und Bildungsmanagement sprechen, sind auch Vertreter aus Politik und Wirtschaft anwesend.

So ist es den Veranstaltern, dem Deutsche Handwerkskammertag (DHKT), der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) und dem Bundesverband Berufliche Qualifizierung (Q-Verband) gelungen, den Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) Olaf Scholz und den Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) Otto Kentzler als Redner zu gewinnen.

Wie in den Vorjahren werden auch in diesem Jahr ca. 500 - 600 Verantwortliche aus der Bildungsbranche sowie aus Wirtschaft und Verwaltung erwartet. Die Bildungskonferenz hat sich somit zum größten und wichtigsten Treffen der Bildungsbranche entwickelt.

Was: Bildungskonferenz 2008 – Auf dem Weg zur Bildungsrepublik D
Wann: 13. und 14. Oktober 2008
Wo: Estrel Hotel Berlin Sonnenallee 225 12057 Berlin

Weitere Informationen: www.bildungskonferenz2008.de


 

(Redaktion)

  • Tags:
  • Berlin
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  • Bildungskonferenz
  • Deutsche Handwerkskammertag
  • Olaf Scholz
  • ZWH

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © ZWH



 


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3 Kommentare »

06.09.08 13:35 Uhr
Schroeder
Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung
Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Information und Verwendung informiere ich Sie über meine Eingaben an den Deutschen Bundestag und die Bürgerschaft Hamburg mit dem Ziel der Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Schroeder




Deutscher Bundestag 01.09.2008
Petitionsausschuss
Pet 3-16-30-2239-029121
Fax: (030) 227-30013

und

Eingabenausschuss
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Eingabe 80/2008
Fax: (040) 42831-1653

Akademische Grade auf der Grundlage des „Dritten Bildungsweges“
Bezug: Bescheid des Petitionsausschusses vom 06.08.2008


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ziel meiner Eingabe war die Unterstützung der Bemühungen der Wirtschaftsministerkonferenz zur Einführung des „Bachelor/Masters Professional“. Dieses ist politisch kurzfristig nicht mehrheitsfähig.

Mit meiner Eingabe wende ich mich insbesondere auch gegen den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.06.2002, in der eine Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf 50 % begrenzt wird. Weiter wende ich mich gegen die Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Leistungspunkten der fachwissenschaftlichen Kenntnisse gegenüber beruflichen Qualifikationen.

Gem .Ihrem Hinweis auf die Länderparlamente bitte ich um die parlamentarische Prüfung durch den Eingabenausschuss der FHH.

Sie beziehen sich in o. a. Bescheid auch auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dem BMBF sollte folgender Sachverhalt bekannt sein:
Der Bescheid hat als Grundlage das „formelle Wunschdenken“ der KMK und der Länder. Er geht von einer max. Fachschulausbildung von zwei Jahren bzw. vier Semestern aus. Längere Anpassungsfortbildungen im Bereich des „Dritten Bildungsweges“ sind dort wohl nicht offiziell bekannt.

Dieses Ziel wird u. a. vom hochschulpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Herrn Gehring, im HH Abendblatt vom 29. Juli 08 unterstützt:
„Anstatt wenigen ausgewählten Meistern und Technikern den Zugang zur Hochschule zu ebnen, sollte die Bundesregierung „die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung systematisch fördern“.

„Höhere Fachschule“ ? (sechssemestrige Fachschule)

Der „Knackpunkt“ liegt in der Bewertung derartiger Ausbildungen als „Fachschule“.
Lt. KMK- Rahmenvereinbarung über Fachschulen vom 7.11.2002, dauert eine Fachschul-Fortbildung max. zwei Jahre,4 Semester bzw. 2.400 UStd. (z.B. Staatlich geprüfter Techniker) und eine folgende Anpassungsfortbildung max. 6 Monate, d. h. 1 Sem bzw. 600 UStd.

Eine weitergehende berufliche Qualifikation ist von der KMK nicht vorgesehen und daher nicht formell bewertet, da diese Qualifikationen u. U. der KMK nicht gemeldet sind. Die o. g. Fortbildungen des „dritten Bildungsweges“ liegen deutlich über 600 UStd. Damit muss auch der formale Abschluss über den z. B. „Staatlich geprüften Techniker“ hinausgehen.

Dies betrifft insbesondere die Absolventen des „dritten bzw. tertiären Bildungsweges“:

- Handelskammer HH: Berufspädagoge/ Berufspädagogin, Technischer Betriebswirt, Hamburger Modell

- Berufsakademie Hamburg, dualer Studiengang „Betriebswirtschaft KMU“
- Fachoffiziere der Bundeswehr
- Fachlehrer für Fachpraxis/ Technische Lehrer/ Werklehrer

Diese Qualifikationen haben bereits als Eingangsvoraussetzung die „Berufsabschlüsse der beruflichen Weiterbildung auf hohem Niveau (z. B. Staatlich geprüfter Techniker, Meister, Betriebswirte, Fachkaufleute). Daher handelt es sich m. E. um eine „Höhere Fachschule“. Diese Ausbildungsdauer ist ähnlich der alten Ingenieurschulen (bis 1978) mit 6 Semestern und der Eingangsvoraussetzung Mittl. Reife.
M. W. sind diese Ausbildungen der KMK, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ANABIN, nicht gemeldet. Bewertung sind dort nur viersemestrigen Fachschule (60 CP) und die Hochschulausbildung..

Daher sollte auch die Handelskammer Hamburg die „Rahmenprüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen“ (§ 8) auf diesen Sachverhalt prüfen.

Handelsschule 18, Schifffahrtskaufleute

Hinweisen möchte ich auf die BBS-Handelsschule H18, Schifffahrtskaufleute, Herr Fänders. Dort wird über die Hamburg School of Shipping (HST) für Schifffahrtskaufleute die berufsbegleitende Fortbildung zum Hamburger Schifffahrts-Betriebswirt-HSBw - im Rahmen der „Integrativen Europa Qualifikation“. angeboten. Durch Zusatzmodule ist (über den Umweg über einer englische Universität) der Bachelor-Degree möglich.

Berufliche Anteile der Hochschulbildung
Weiter wird im Bescheid ausgeführt: „Im Umkehrschluss haben Hochschulen ebenso keinen Zugriff auf Abschlüsse der beruflichen Bildung (z.B. zur Vergabe des Meisterbriefes)“.
Dies ist nicht richtig, denn Berufsakademien mit dem Ziel Bachelor-Degree vergeben z. T. gleichzeitig den Facharbeiterbrief und an Fachhochschulen werden berufliche Zertifikate (z. B. Seefahrt) vergeben.
Fachhochschulen weisen zunehmend auf den „Praxisbezug“ hin. Vermittelt werden zwangläufig hohe berufliche Anteile. Einer der höchsten Praxisanteile (ca. 50 %) dürfte in der Ausbildung zum Dipl.-Verwaltungswirt, FR Polizei enthalten sein. Daher entspricht das Dipl.-FH/ der Bachelor zunehmend der ehemaligen „Höheren Fachschule“ und erfüllt nicht mehr den Anspruch der „Fachwissenschaft“, so dass auch nicht mehr die ECTS-Leistungspunkten vergeben werden können. „Fachwissenschaftliche“ Inhalte liegen nur dann vor, wenn zum Verstehen Kenntnisse der „höheren“ Mathematik (Differenzial, Integral- und Vektorrechnung) Voraussetzung sind. Z. B. im Bereich Nautik, Seemannschaft wäre das Stabilitätsberechnungen als Kurvendiskussion.

Die beruflichen Lerninhalte werden dort mit universitären ECTS-Leistungspunkten bewertet. Gerecht wäre die Bewertung auch „nur“ mit beruflichen ECVET-Leistungspunkten, d. h. 50 %-Anrechnung auf ECTS.
Deutlich wird dies z. B. in den Sport-Studiengängen mit den berufliche nutzbaren

- DLRG-Rettungsschwimmabzeichen Bronze- Gold
- Forschungstaucher
- Segelscheine A-BR- Sporthochseeschiffer mit Traditionsschiffsberechtigung unter Segeln
- Erstes und zweites Praxissemester, Laborübungen usw.
- Seefahrtspatete: z: B. Funk-GOC, Rettungsboot und Feuerschutzausbildung, Erste Hilfe

Im Sinne der Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung und dem neuen Begriff „Berufswertigkeit“ möchte ich abschließend nochmals auf die Dringlichkeit einer Bewertung unabhängig von den Hochschulen hinweisen. Berücksichtigt werden sollte dabei insbesondere die Tatsache, die Akkreditierung einer Ausbildung z. B. von o.g. Bildungseinrichtungen nicht gewollt ist.
Hier sollte die rückwirkende Anerkennung durch den Teilnehmer machbar sein.

Ist diese Ungleichbehandlung durch das Grundgesetz gedeckt?

Anregen möchte ich daher die Schaffung einer bundesweiten Datei, in der die für bestimmte Qualifikationen anzuerkennende Leistungspunkte (CP) eingebracht werden und für alle gelten.


Inhaltlich möchte ich nochmals auf meine Eingabe an den Deutschen Bundestag, Pet 3-16-30-2239-029121, Akademische Grade, vom 13.Okt,07 hinweisen.

Freundliche Grüße



Joachim Schroeder
06.09.08 17:08 Uhr
Redaktion
@:Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung
Sehr geehrter Herr Schroeder,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Sollten wir redaktionell in diese Richtung noch tätig werden, berücksichtigen wir Ihre Informationen.

Business-on.de gibt es auch in Hamburg. Die Kollegen dort sind sicher auch an diesem Thema interessiert. Schicken Sie doch einfach mal eine Mail an: hamburg@business-on.de

Die Redaktion
22.06.09 12:29 Uhr
BadB
Schaffung einer durchgängigen Qualifikation
Zu dem o.a. Blogeintrag kann ich nur sagen, dass es in der Tat einer Berücksichtigung der im dritten Bildungsweg abgelegten Leistungen kommen muss. So ist die Teilnahme an einer weiteren Bildung, im meist gehobenen Alter der Absoventen (bsp. Technikerschule), meist nicht mehr möglich.

Gründe dafür dürften vor allem das hohe Lebensalter sowie entsprechend große, soziale Verpflichtungen gegenüber der Familie sein. Ein Studium z.B. an Fachhochschulen mit einer Anerkennung der Leistungen halte ich jedoch für nur bedingt Sinnvoll.

So ist es den meisten schlicht zu Aufwendig ein weiteres Mal die Bildungseinrichtung zu wechseln. Außerdem benötigt der Techniker nach 4 Semestern nur noch 2 weitere Semester zur Anerkennung eines akademischen Grades. Eine verlängerung des Technikers auf freiwilliger Basis um eben diese 2 Semester und die Zuerkennung eines akademischen Grades auf dieser Grundlage halte ich für Sinnvoll. So könnte direkt an den Akademien eine Durchgängigkeit erreicht werden die in einem, vom Verwaltungsaufwand sowie den zeitlichen Rahmenbedingungen, zumutbaren Bereich liegen würden.

Dabei könnte eine Berücksichtigung der geänderten Lerninhalte und deren Umfangs in der Berufsbezeichnung der Absoventen berücksichtigung finden.
Nur so kann es zu einer breiten Akzeptanz in der Öffentlichkeit kommen. Das heißt, der Abschluss würde ähnlich den bereits bestehenden mit dem Zusatz der Bildungseinrichtung ergänzt. Bsp: Bachelor of Science Elektrotechnik an Berufsakademie. Also ein Bachelor (BAK).
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