10.08.2011 16:26 Uhr
Zusatzbeiträge
Gericht: Zusatzbeiträge bei DAK unwirksam
Berlin. Das Berliner Sozialgericht hat die Zusatzbeiträge der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) für unwirksam erklärt.
Die DAK habe unzureichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen, urteilte das Gericht am Mittwoch in Berlin. Die DAK hatte ab Februar 2010 einen Zusatzbeitrag von acht Euro im Montag von ihren rund 4,5 Millionen Mitgliedern verlangt.
Die DAK erklärte dagegen, sie habe ihre Mitglieder umfassend und ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung will die Kasse über Berufung entscheiden. Das noch nicht rechtskräftige Urteil kann beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.
(dapd)
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