08.12.2008  10:18 Uhr

Betriebsfeier
Finanzamt lädt sich gern zu Weihnachtsfeiern ein

Berlin. Ein zumeist unwillkommener Gast bei Weihnachtsfeiern ist das Finanzamt, das dennoch gern dabei ist.

Denn kostet die Betriebsfeier pro Teilnehmer brutto mehr 110 Euro kosten, rutscht sie aus der Steuerfreiheit. In den maßgeblichen Betrag fließen die Kosten für die Mahlzeit, Raummiete, Fahrten, Darbietungen sowie Geschenke an die Mitarbeiter ein. Übersteigt die Gesamtsumme die Marke von 110 Euro, liegt insgesamt ein Arbeitslohn vor. Darauf weist die Kanzlei Ebner, Stolz & Partner hin.

Fällt die Weihnachtsfeier üppiger aus oder ist sie schon die Dritte im Jahr, entspricht sie einem geldwerten Vorteil, der bei den Besuchern zur Lohnversteuerung führt. Das gilt sogar dann, wenn einzelne Arbeitnehmer an den vorherigen Feiern nicht teilgenommen haben. Die Steuer auf Zuwendungen für eine Betriebsveranstaltung darf der Arbeitgeber allerdings pauschal übernehmen, sodass die Mitarbeiter das Beisammensein ohne Belastung genießen dürfen.


 

(Redaktion)



 


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