Rechtsanwältin Petra Santro
Mit der Checkliste von Petra Santro in 6 Schritten zur Markenanmeldung
Berlin. Sie haben schon etwas von Abmahnungen, Logos und Marken gehört. Bei Ihrer Unternehmung fragen Sie sich: Brauche ich überhaupt eine Marke? Denn die Anmeldung und die Unterhaltung einer Marke kosten Zeit und Geld. Was muss ich beachten? Und am wichtigsten: Was wird es kosten? Hier will ich kurz versuchen, etwas Licht ins diesbezügliche Dunkel zu bringen. Abschließend finden Sie eine kleine Checkliste zu den 6 Schritten.
Rechtsanwältin Petra Santro
Die Autorin ist seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen, sammelte vielfältige Erfahrungen in Unternehmen und Kanzleien in den Bereichen Internetrecht, Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie im Arbeitsrecht.
S A N T R O
Kanzlei für Wirtschafts- und Medienrecht
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Tel.: +49. 30. 23 09 08 – 0
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1. Brauchen Sie überhaupt eine Marke?
Die Antwort hierauf hängt maßgeblich von Ihrer Branche, Ihrem Produkt/Dienstleistung und ihren Vorstellung vom Marketing ab. Denn eine Marke ist ein Marketinginstrument zur Abgrenzung von Ihrer Konkurrenz auf dem Markt oder wie man heute so schön sagt: von Ihren Mitbewerbern.
Diese Abgrenzung hilft Ihnen, wenn Ihr Konkurrent merkt, dass Sie Erfolg mit Ihrem Produkt haben und er sich Ihre Arbeit zunutze macht, indem er sein Produkt mit einem gleichen oder –was häufiger vorkommt- unter einem ähnlichen Namen wie Ihres anbietet. Dies kann eine Markenverletzung darstellen. Sie könnten sich mit Hilfe Ihres Markenrechts relativ sicher und schnell dagegen wehren.
Wie sieht also Ihr Markt aus? Sind Sie der Schuster an der Ecke, der von Laufkundschaft lebt? Oder wollen Sie eher maßgefertigte Schuhe in alle Welt verschicken? Wenn nicht heute, dann vielleicht mittelfristig? Wollen Sie sich durch einen besonderen Namen wegen besonderer Qualität, Preisgestaltung, Schnelligkeit oder ähnlichem abgrenzen und so Ihren Kundenkreis erweitern? Dann wäre über eine Marke tatsächlich nachzudenken. Denn weiterempfohlen werden kann nur etwas, was auch benannt werden kann.
2. Was muss ich beachten?
Sie möchten sich also eine Marke zulegen. Die günstigste Variante hierfür ist sich selbst ein Kennzeichen auszudenken. Schutzfähig können fast alle Formen von Kennzeichen sein. Meist werden Wort- und Bildmarken genutzt. Es gibt aber auch Farb-, Form- und Hörmarken, die Magenta-Farbe und Telekom-Jingle beispielsweise.
Eine gute Marke zu konzipieren ist eine schwierige Angelegenheit. Werbeagenturen geben hier Hilfestellung. Zu beachten ist, dass eine Marke Unterscheidungskraft besitzen muss. Es reicht deshalb nicht aus, das Produkt oder die Dienstleistung zu beschreiben, z.B. Easy-Fahrschule, Tolle-Schuhe. Diesen Namen fehlt es an Unterscheidungskraft. Ein bisschen Originalität braucht eine gute Marke. Denn für später gilt: Je stärker die Unterscheidungskraft, umso leichter und kostengünstiger ist später die Verteidigung.
3. Kann ich die Marke selbst anmelden?
Natürlich können Sie das. Sie gehen einfach auf die Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes (http://www.dpma.de), suchen sich mit Hilfe der Waren- und Dienstleistungssuchmaschine (http://www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/suche/suchen.html) diejenigen aus, die für Sie in Frage kommen, füllen die Anmeldung aus und los geht es.
ABER um es mit den Fantastischen Vier und Herbert Grönemeyer zu sagen: “Es könnt alles so einfach sein, isses aber nicht.“ Oft sieht man die Fehler bei der Markenanmeldung erst im Verletzungsprozess. Und dann kann es teuer werden oder die ganze Anmeldung unbrauchbar sein. Zum Beispiel, weil keine vernünftige Markenrecherche inklusive Ähnlichkeitsrecherche –was oft übersehen wird- durchgeführt wurde oder die Begriffe nicht schutzfähig sind etc.. Es gibt oft Beanstandungen des Patentamts, die zum Teil berechtigt sind. Manchmal erheben andere Kennzeicheninhaber Widerspruch gegen die Anmeldung oder im Verletzungsverfahren ergibt sich, dass die angemeldeten Klassen für die Leistung tatsächlich nicht die richtigen sind. Ich empfehle deshalb, die Beratung eines auf Markenrecht spezialisierten Anwaltes in Anspruch zu nehmen. Das spart spätere Zeit und Kosten. Wenn Sie natürlich versiert sind in dem Bereich, spricht nichts gegen die eigene Anmeldung.
4. Was kostet es?
Die Gebühren des Patentamts betragen z. Z. € 300 für eine Anmeldung inklusive drei Waren-/Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse kostet weitere € 100. Die Beratungs- und sonstigen Anwaltsgebühren können Sie einfach erfragen. Eingeplant werden sollten hier mindestens eine Stunde Beratung und eine weitere Stunde für Recherche, Anmeldung, etc..
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