Straßenausbaubeitragsgesetz
Senat novelliert umstrittenes Straßenausbaubeitragsgesetz
Berlin. Der Berliner Senat novelliert das im Frühjahr 2006 in Kraft getretene, umstrittene Straßenausbaubeitragsgesetz.
Danach sollen beim Ausbau von Teilstrecken sehr langer Straßen nur noch die Anwohner des betroffenen Stücks zur Kasse gebeten werden, sagte am Dienstag Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD).
Bedingung sei, dass die Strecken mindestens 200 Meter lang sowie durch Kreuzungen, Bezirksgrenzen oder Grenzen von Baugebieten abgrenzbar sind. Nach derzeitigem Recht müssten alle Anwohner einer Straße für deren Ausbau zahlen, auch wenn nur ein Teilstück saniert wird.
Der Senat komme mit der Gesetzesänderung einer Bitte der Bezirke nach einer Klarstellung nach, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, sagte Junge-Reyer. Konkrete Beschwerdefälle gebe es bisher nicht. Zugleich solle sichergestellt werden, dass in allen Bezirken gleiche Regeln gelten. Die Vorlage geht nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zu.
Das Gesetz schreibt vor, dass Hausbesitzer für die Verbreiterung von Straßen oder die Anlegung von Parkflächen zur Kasse gebeten werden. CDU, FDP und die Wirtschaft kritisieren es als zusätzliche Belastung von Bürgern oder Unternehmen.
(Redaktion)
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