ICC
Treffen zur Zukunft des ICC
Berlin. Die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer und der Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, haben sich gestern Abend von ihren Verwaltungen drei Gutachten zur Zukunft des Berliner Messe- und Kongressstandortes vorlegen lassen.
Im Sommer 2007 hatte der Berliner Senat beschlossen, sich zum Kongressstandort Berlin gutachterlichen Rat einzuholen. Eine Bedarfsanalyse sollte die Grundlage für eine Entscheidung über Umfang und Art des benötigten Kongressangebotes am Messestandort liefern und die Frage klären, ob und wie das ICC diese notwendigen Funktionen erfüllen kann. Dazu wurde vorab von einer namhaften deutschen Unternehmensberatung im Spätsommer 2007 eine Bedarfsanalyse erstellt. Diese Analyse - insbesondere das Raum- und Funktionsprogramm - zur internationalen Konkurrenzfähigkeit des Kongress- und Messestandortes Berlin, bildete wiederum die Grundlage für die zweite Phase zur baulichen Konzeptbestimmung.
Für diese bauliche Konzeptbestimmung wurde im Sommer ein europaweites Vergabeverfahren für die Erstellung von Gutachten im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Gesucht wurden Fachleute, die ein „Gutachten zur baulichen Konzeptbestimmung für das ICC und den Kongress- und Messestandort Berlin“ erstellen konnten. Um die Erstellung dieser Gutachten bewarben sich ausschließlich deutsche Architektur- und Ingenieur-Büros. Von vornherein war geplant, mehrere Gutachten einzuholen. Nach der Ausschreibung ergingen gleichlautende Aufträge an drei verschiedene Gutachter. Die Gutachten wurden bis zum 21.12.2007 erstellt. Jedes dieser Gutachten kostete ca. 80.000 netto.
Von den Architektur- und Ingenieur-Büros war laut Ausschreibung darzustellen, ob und in welcher Form und zu welchen Konditionen das Raumprogramm eines zukunftsfähigen Kongresszentrums im bestehenden ICC unterzubringen ist bzw. eine Gegenüberstellung zu gleichen Voraussetzungen für einen Neubau. Alle Sanierungsvorschläge mussten sich nach der Maßgabe richten, dass der Kongressbetrieb weiter laufen kann. Jeder der Gutachter bearbeitete eine Sanierungs- und eine Neubauvariante, d.h. insgesamt liegen den Senatsverwaltungen jetzt sechs verschiedene Vorschläge zur Prüfung vor.
Die Senatsverwaltungen prüfen ab sofort die Gutachtervorschläge auf ihre Plausibilität, die Vorschläge werden technisch bewertet, die Betriebskosten und die Kosten für bauliche Maßnahmen überprüft. Daneben werden Sachverständige hinzugezogen, die u.a. auch überprüfen, ob die Vorschläge den Anforderungen der ursprünglichen Bedarfsanalyse aus dem Sommer 2007 entsprechen. Diese technischen Prüfungen werden voraussichtlich im Wesentlichen bis Ende Januar abgeschlossen sein. Noch im 1. Quartal 2008 wird sich der Senat mit dem Thema befassen.
(Redaktion)
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